Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für die MO Catering GmbH, Hohenems und die MO Catering & Events GmbH, Diepoldsau; im Folgenden kurz MO Catering genannt.
Leistung
MO Catering verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich eine Veranstaltung zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen, Getränken und Infrastruktur wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Veranstaltungen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer und führt die Regie der gesamten Veranstaltung, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit MO Catering kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung an MO Catering kommt der Auftrag zustande. Allfällige, unabsehbare, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, ist MO Catering berechtigt, für Ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Stornierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.
Geringfügige Änderungen
MO Catering behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z. B. aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhter Angebotspreise, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Änderungen / Gästeanzahl
Eine Änderung eines bereits bestätigten Angebotes, sowie der Gästeanzahl für die Veranstaltung muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglichen Änderungen oder Unterschreitung der Gästeanzahl hat MO Catering das Recht, die ursprünglich vereinbarte Leistung bzw. Gästeanzahl in Rechnung zu stellen.
Parkgebühren
Parkplätze für unsere Lieferfahrzeuge sowie die PKWs unserer Mitarbeiter müssen vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Sollen nur gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, werden die Gebühren an den Veranstalter weiterverrechnet.
Stornierung von Veranstaltungen
Bei Stornierung einer Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 40 Tage vor der Veranstaltung: die entstandenen Kosten werden verrechnet
39-30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Leistungen
29-14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Leistungen
13-00 Tage vor der Veranstaltung : 100 % der vereinbarten Leistungen
Beizug eines Dritten
MO Catering ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. MO Catering verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
Zahlungen
MO Catering erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung der Veranstaltung. Diese Akontozahlung beträgt 50% des Gesamtbetrags, zahlbar spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung.
Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Erhalt der Rechnung, sofort ohne Abzug zahlbar.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag mit MO Catering ist für Österreich Feldkirch oder für die Schweiz St. Gallen. Es kommt österreichisches oder schweizerisches Recht zur Anwendung.
Hohenems, Diepoldsau
August 2024 (ersetzt alle vorhergehenden Versionen)