Die Zufahrt und Abfahrt für Lieferanten und Mitarbeiter darf ausschließlich über die Einfahrt A erfolgen. Sollte dies nicht beachtet werden, muss mit einer Anzeige bei der BH Dornbirn gerechnet werden. Die MO Catering GmbH übernimmt hierfür keine Haftung!
Eine Zufahrt über die Einfahrt B ist ausnahmslos verboten!
Anlieferungen mit LKW’s über 7,5 to dürfen nur in der Zeit von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr erfolgen!
Adresszuordnung/Lieferadresse
Bei allen Lieferungen bitte auf die genaue Lieferadresse achten!
A20 (B19) Anlieferung und Produktion
A03 Office MO Catering
Die Mitarbeiterparkplätze für Aushilfsmitarbeiter befinden sich ab sofort direkt neben dem Bürogebäude A03. Dieser Parkplatz ist für alle Mitarbeiter die geringfügig oder fallweise bei der MO Catering GmbH beschäftigt sind.
Auf dem Lageplan ist der Mitarbeiterparkplatz mit P2 gekennzeichnet.
Die Mitarbeiterparkplätze für Fixmitarbeiter befinden sich ab sofort ausschließlich im Bereich hinter den Müllpressen bei der Anlieferung A20 (B19). Neben den Müllcontainer im Bereich vor den Müllpressen dürfen nur mehr als Firmenfahrzeug gekennzeichnete Fahrzeuge parkieren.
Der Bereich für Fixmitarbeiter ist im Lageplan mit P5 gekennzeichnet.