Parkplatz und Zufahrt

für Mitarbeiter und Lieferanten der MO Catering GmbH

Zufahrt für Lieferanten und Mitarbeiter

Die Zufahrt und Abfahrt für Lie­fe­ran­ten und Mit­ar­bei­ter darf aus­schließ­lich über die Ein­fahrt A erfol­gen. Soll­te dies nicht beach­tet wer­den, muss mit einer Anzei­ge bei der BH Dorn­birn gerech­net wer­den. Die MO Cate­ring GmbH über­nimmt hier­für kei­ne Haftung!

 

Eine Zufahrt über die Ein­fahrt B ist aus­nahms­los verboten!

 

Anlie­fe­run­gen mit LKW’s über 7,5 to dür­fen nur in der Zeit von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr erfolgen!

 

Adresszuordnung/Lieferadresse
Bei allen Lie­fe­run­gen bit­te auf die genaue Lie­fer­adres­se achten!
A20 (B19) Anlie­fe­rung und Produktion
A03 Office MO Catering

 

Mitarbeiterparkplätze für Aushilfsmitarbeiter

Die Mit­ar­bei­ter­park­plät­ze für Aus­hilfs­mit­ar­bei­ter befin­den sich ab sofort direkt neben dem Büro­ge­bäu­de A03. Die­ser Park­platz ist für alle Mit­ar­bei­ter die gering­fü­gig oder fall­wei­se bei der MO Cate­ring GmbH beschäf­tigt sind.

 

Auf dem Lage­plan ist der Mit­ar­bei­ter­park­platz mit P2 gekennzeichnet.

 

Mitarbeiterparkplätze für Fixmitarbeiter

Die Mit­ar­bei­ter­park­plät­ze für Fix­mit­ar­bei­ter befin­den sich ab sofort aus­schließ­lich im Bereich hin­ter den Müll­pres­sen bei der Anlie­fe­rung A20 (B19). Neben den Müll­con­tai­ner im Bereich vor den Müll­pres­sen dür­fen nur mehr als Fir­men­fahr­zeug gekenn­zeich­ne­te Fahr­zeu­ge parkieren.

 

Der Bereich für Fix­mit­ar­bei­ter ist im Lage­plan mit P5 gekennzeichnet.

Parkordnung